Ausweisung der roten Gebiete - Landesdüngeverordnung Einwendungen
Am 22.12.2020 wurde von der Landesregierung in Niedersachsen der Entwurf für die neue Düngeverordnung (rote Gebiete) vorgelegt. Derzeit läuft die Verbändebeteiligung. Wir werden auf jeden Fall eine entsprechend kritische Stellungnahme dazu abgeben.
Damit aber der Landesregierung insgesamt; insbesondere dem federführenden Landwirtschaftsministerium das Unverständnis und die daraus entstehende massive Verärgerung der betroffenen Betriebe noch einmal deutlich wird, sollte auch jeder Betrieb sich gegenüber dem Ministerium und seiner Ministerin über diese willkürliche Ausweisung der roten Gebiete äußern. Zeitgleich sollten diese Unmutsbekundungen aber auch dem die gesamte Datengrundlage liefernden Umweltministerium zugeschickt werden.
Beide Ministerien sind in der Verantwortung für diese unsägliche Ausweisung, zu deren Beurteilung uns weiter ausreichend sachliche Erklärungen fehlen.
Jeder betroffene Landwirt sollte mit seiner Familie verlangen, dass ihm die fachliche Begründung für die Hereinnahme seiner Betriebsflächen vorgelegt wird, damit prüfbar die Festlegung der roten Gebiete nachvollzogen werden kann. Gleichzeitig können mit der Angabe von Betriebsdaten die Erklärungen dafür geliefert werden, dass Sie mit Ihrer Wirtschaftsweise nichts zur Festlegung dergleichen Gebiete beitragen.
Hinweis: Soweit Ihrerseits allerdings umfangreiche Daten-Anforderungen gestellt werden, könnte dies ggfs. ein Verfahren nach Umweltinformationsgesetz mit unter Umständen einer Gebührenpflicht auslösen. Soweit das nicht gewollt ist, sollte man es in der Stellungnahme bei Einwendungen mit Beschreibung der betrieblichen Auswirklungen belassen.
Wir werden gleichwohl die Angelegenheit auch weiter im Rahmen der in 2020 eingereichten Normenkontrollklagen (Hannappel Gutachten) beim Oberverwaltungsgericht verfolgen und die dazu erforderlichen Grundlagen und Begründungen entsprechend anpassen.
Im Anhang finden Sie das Muster eines Anschreibens, mit dem Sie sich beim Landwirtschaftsministerium melden können. Schicken Sie es per Email, FAX oder auf dem Postweg zu.
Wir halten es für äußerst wichtig, dass Sie noch einmal deutlich Ihren Unmut und die absolut praxisfremde willkürliche Ausweisung der roten Gebiete anprangern.
Soweit bei der Formulierung von Einsprüchen Hilfestellung erforderlich ist, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Mit freundlichem Gruß
Detlef Kreye Bernhard Wolff
Vorsitzender Geschäftsführer
Entwurf
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Mailadresse:
Fax-Nr. 0511-1202382
Ausweisung rote Gebiete/Einwendungen
hier: Landesdüngeverordnung Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die Bekanntgabe der Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphat teile ich Ihnen folgendes mit:
Ich/Wir bewirtschafte/n einen landwirtschaftlichen Betrieb zur Größe von …………… Hektar. Ca. ……………… Hektar sind nach der o.g. Verordnung als rotes Gebiet gekennzeichnet. Es handelt sich dabei um folgende Flurstücke/Feldblöcke (ggfs. Sollten Sie eine Flächenkarte oder Kopie des GFN beifügen):
Mir ist nicht klar, weshalb meine Flächen als rotes Gebiet ausgewiesen wurden. Ich habe keine Möglichkeit, fachlich nachzuvollziehen, ob eine derartige Einstufung überhaupt gerechtfertigt ist. Ich betrachte insofern die aktuelle Ausweisung nach meinem jetzigen Kenntnisstand als vollkommen willkürlich. In diesem Zusammenhang weise ich auf aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse meines Betriebes und/oder Wasseruntersuchungen hin, mit denen ich klar belegen kann, dass ich im Rahmen der derzeitigen Wirtschaftsführung keine Verunreinigung des Grundwassers verursache.
Die mit dem Entwurf vorgesehenen Einschränkungen für meinen Betrieb sind enorm und können wirtschaftlich und finanziell nicht verkraftet werden. Des Weiteren sehe ich in den neuen Vorgaben einen klaren nicht einholbaren Wettbewerbsnachteil zu meinen Berufskollegen in den grünen Gebieten. Hier wird mit unausgewogenen politischen Entscheidungen der Strukturwandel beschleunigt.
Insbesondere ist die zusätzlich um 10 % erhöhte Anrechenbarkeit von Wirtschaftsdüngern zu Mais und Rüben bei der N Düngung nicht schlüssig. Dies stellt eine völlig unnötige Verschärfung der Bundesdüngeverordnung dar, die nicht hinzunehmen ist.
Ebenso ist die jetzt geforderte Verpflichtung von Untersaaten bei Mais nicht nachvollziehbar und zu erklären.
Es ist dreist, einerseits zu behaupten, dass Niedersachsen sich gegen die Kappung auf 80 % des Düngebedarfs ausspricht; dann aber gleichzeitig völlig abstruse und nicht nötige Verschärfungen der Bundesdüngeverordnung durch die Landesdüngeverordnung aufnimmt.
Ich fordere Sie hiermit auf, diese unnötigen Verschärfungen zurückzunehmen. Derzeit habe ich keine Grundlage, anhand derer ich die Ausweisung meiner Flächen als rotes Gebiet fachlich korrekt prüfen kann. Ich brauche deshalb zunächst erstmal genaue Informationen für die Einbeziehung meiner bewirtschafteten Flächen in die Kulisse.
Hierzu muss ich insbesondere die angewendeten Zeiträume für die vorgenommenen Bewertungen, die Verfahrensweisen und verwendeten Datengrundlagen für die von mir in den Grundwasserkörpern bewirtschafteten Flächen kennen. Auch die jeweils herangezogenen Messbrunnen sind für die sachliche Beurteilung von Bedeutung.
Meine Familie will weiter wirtschaften – insoweit behalte ich mir für das weitere Verfahren schon jetzt etwaige Schadensersatzansprüche und ggfs. juristische Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
E-Mail an ML Niedersachsen, Betreff „Landesdüngeverordnung“
Fax-Nr. 0511-1203399
oder per Post an
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
und/oder an den örtlichen Landtagsabgeordneten mit der Bitte, sich bei den Ministerien für die Umsetzung der Forderungen einzusetzen
Transparenz und Perspektiven im Wasserschutz statt Abwürgen der Landwirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die „Land & Forst“ habe ich erfahren, dass der Nds. Umweltminister eine Neuabgrenzung von „nitratund phosphatsensiblen Gebieten“ bekanntgegeben hat. Ich befürchte, dass ich mit meinem Betrieb betroffen sein könnte. Mein Versuch, über die angegebene Internetseite im Detail herauszufinden, mit welchen Betriebsflächen ich wann, wie lange und warum betroffen sein werde, war aber leider erfolglos. Diese Art der Veröffentlichung ist für mich kein rechtsstaatliches Verfahren.
Ich halte es für einen unmöglichen Umgang mit mir als potenziell Betroffenen, dass mir keine Einrichtung und keine Informationsplattform für konkrete Auskünfte darüber zur Verfügung stehen, warum Flächen meines Betriebes als Nitrat belastet oder als „eutrophiert“ eingestuft sind. Ich halte mich an die Regeln der Düngeverordnung und dünge seit jeher nach den damaligen Bedarfsempfehlungen der LWK Niedersachsen bzw. den späteren Bedarfsvorgaben der Düngeverordnung. Warum gelten jetzt Flächen meines Betriebes als „belastet“? Von welchen Annahmen über die Höhe des Stickstoff- oder Phosphatsaldos geht der Umweltminister für meine Flächen aus? Welche Grundwassermessstelle oder welches Gewässer hat durch meine Bewirtschaftung zu hohe Nitrat- oder Phosphatgehalte?
Auf den öffentlich zugänglichen Karten sind in meinem Landkreis viele Grundwassermessstellen zu erkennen, bei denen keine Überschreitungen von Nitratgrenzwerten gemessen wurden. Warum führen die wenigen „roten“ Messstellen zu so großen Flächen, die angeblich nitratbelastet sein sollen? Warum gibt es auch um „grüne Messstellen“ herum lauter „rote Feldblöcke“?
Das Fass zum Überlaufen bringt für mich, dass mir keine Möglichkeit gegeben wird, durch einzelbetriebliche Daten über meine bedarfsgerechte Düngung eine andere Einstufung zu erreichen. Nach Aussagen des Professors Dr. Henning Kage von der Universität Kiel ist es für mich wohl unmöglich, eine Nitratkonzentration von unter 50 mg/l bei Ackernutzung und mittleren bis leichten Böden zu erreichen. Eventuell noch nicht einmal bei völligem Verzicht auf eine Stickstoffdüngung! Verschwindet bei einer Reduzierung der Phosphatausbringung auf Null in überschaubarer Zeit die Einstufung von Binnenseen oder Fließgewässern als „eutrophiert“? Oder ändert die geplante Regelung über viele Jahrzehnte auch daran nichts und ruiniert nur die Tierhalter?
Ist es das Konzept des Umweltministeriums, auf diesen Böden, die in Niedersachsen den größten Umfang ausmachen, den Ackerbau zu vertreiben, damit tausenden von Betrieben die Existenzgrundlage zu entziehen und das Agrarland Niedersachsen zum neuen Musterland verarmter ländlicher Regionen in Deutschland zu entwickeln?
Ich fordere das Umweltministerium auf, mir unverzüglich darzustellen, welche meiner Flächen zu überhöhten Nitratgehalten an konkret benannten roten Messstellen führen und welche Faktoren dafür verantwortlich sind. Außerdem erwarte ich eine Antwort darauf, wie ich durch eigenes Verhalten kurzfristig eine Umstufung meiner Flächen erreichen kann. In der Anlage habe ich einige Feldblock-Nummern aufgeführt, für die ich eine Auskunft erwarte.
Eine faktische Enteignung, weil ich keine Möglichkeiten habe, meine Fläche durch eigenes Tun in einen „unbelasteten Zustand“ zu bringen, werde ich nie akzeptieren.
Mit (un)freundlichen Grüßen
Bild zur Meldung: Ausweisung der roten Gebiete - Landesdüngeverordnung Einwendungen