Tipulabekämpfung
Tipulabekämpfung
Die Zulassungsbehörde (BVL) hat eine Zulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 für das Insektizid Steward gegen Wiesenschnaken (Tipula-Arten) auf Wiesen und Weiden erteilt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 18.03.2020 bis zum 15.07.2020 für 120 Tage erteilt.
Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 250 g/ha.
Es sind mindestens 300 l Wasser (besser mehr!) zu verwenden.
Eine Gewässerabstandsauflage wurde nicht erteilt! Es gilt der Mindestabstand von 1 m.
NT 103: Zum Schutz von Saumstrukturen muss die Ausbringung auf 20 m Breite entlang der Saumstruktur mit 90 %-abdriftmindernder Technik erfolgen.
Anmerkung: Im Dienstgebiet Oldenburg-Nord entfällt diese Auflage, da das gesamte Dienstgebiet als kleinstrukturiertes Gebiet ausgewiesen ist.
Erfreulicherweise gibt es keine Nutzungsbeschränkung des Aufwuchses.
Die Wartezeit beträgt 7 Tage!
Das Präparat Steward ist als bienengefährlich (B1) eingestuft und darf somit nicht auf Grünlandflächen mit blühenden Pflanzen ausgebracht werden!
Die Zulassung gilt für Flächen mit Starkbefall (d.h. Schadschwelle 100 Larven/m2 erreicht). Die zugelassene Menge ist auf 8.875 kg, ausreichend für ca. 35.500 ha Wiesen und Weiden, begrenzt.
Die Aufnahme des Wirkstoffs durch die Tipulalarven erfolgt über Blattfrass, d.h. die Fläche muss Bewuchs aufweisen.